Teilnahmebedingungen
- Die Unterlagen für Ihre Einreichung laden Sie bitte über das Onlineformular hoch. Folgende Dateien sind möglich: jpg, jpeg, mp4 und pdf.
- Der Teilnehmer verpflichtet sich, der Bewerbung alle zum Verständnis des eingereichten Beitrags (Vorschlags) erforderlichen Unterlagen (z. B. Beschreibung, Zeichnungen, Skizzen, Bilder, Produktmuster, Videos, Computerprogramme) beizufügen.
- Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die BGHW – sofern der eingereichte Beitrag ausgezeichnet wird – einen etwa dreiminütigen Filmbeitrag über das prämierte Projekt erstellt.
- Der Teilnehmer erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass der erstellte Filmbeitrag unter Einschluss der Namensnennung veröffentlicht wird. Dies soll erfolgen durch Vorführung bei der Preisverleihung, im Internet, z. B. auf der Website der Goldenen Hand diegoldenehand.bghw, in sozialen Netzwerken, wie Facebook, Instagram, LinkedIn, YouTube, etc., auf Datenträger (DVD), im Mitgliedermagazin der BGHW (HUNDERT PROZENT) sowie durch Weitergabe an Interessenten aus anderen Mitgliedsunternehmen der BGHW, Mitglieder der Selbstverwaltung und zu Schulungszwecken.
- Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Vergütung aus diesen Veröffentlichungen.
- Der Teilnehmer ist Mitglied bei der BGHW bzw. bei ihr versichert.
- Durch die Teilnahme dürfen keine Rechte Dritter, insbesondere keine Schutz- oder Nutzungsrechte, verletzt werden bzw. sein.
- Der Wettbewerbsbeitrag entspricht den geltenden Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften.
- Dem eingereichten Wettbewerbsbeitrag liegt kein schwerer oder tödlicher Arbeitsunfall zugrunde.
- Im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsbeitrag ist kein Patentverfahren anhängig und es findet kein kommerzieller Vertrieb statt.
- Der Wettbewerbsbeitrag ist nur zugelassen, wenn er vorher noch nicht bei der BGHW eingereicht wurde.
Verstößt der Teilnehmer gegen eine der unter Ziffer 6 - 11 aufgeführten Teilnahmebedingungen, wird er von der Teilnahme am Präventionspreis ausgeschlossen.
Hat ein Teilnehmer bereits einen Preis zuerkannt bekommen und es stellt sich heraus, dass er gegen eine der unter Ziffer 6 - 11 aufgeführten Teilnahmebedingungen verstoßen hat, wird Ihm der Preis aberkannt. Dies hat zur Folge, dass insbesondere Preisgeld, Trophäe und Urkunde an die BGHW zurück zu gewähren sind.
Einsendungen die uns bis zum 31. März 2025 erreichen, werden für den aktuellen Preiszyklus berücksichtigt (DIE GOLDENE HAND 2025). Beiträge, die über dieses Datum hinaus eingereicht werden, berücksichtigen wir gerne für den darauffolgenden Wettbewerb (DIE GOLDENE HAND 2027).